Podologie (medizinische Fußpflege)
Die Podologie (medizinische Fußpflege / medizinische Fußbehandlung) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen.
Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer Fußpflege und Podologie?
Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert. Es werden zum Beispiel die Nägel geschnitten und lackiert und die Fußhaut gepflegt. Fußprobleme als Folge von Erkrankungen wie Diabetes oder Rheuma fallen dagegen in den Bereich der Podologie.
Geburt einer Profession
Happy Birthday, Podologie! Kaum zu glauben, aber das „Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen“ – kurz PodG – wird in diesem Jahr bereits 20 Jahre alt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist? DER FUSS widmet der Entstehung des Berufsbildes eine Artikelserie. Den Auftakt macht ein Blick auf die bewegte Geschichte der Podologie in Deutschland. Dazu haben wir mit Wegbegleiter*innen gesprochen.
Von Bartscherern, Hühneraugenoperateuren und Zahnkünstlern: Eine Profession mit Tradition
Veränderungen des Fußes und deren Behandlungen sind so alt wie die Menschen. Historische Funde belegen: Bereits 1.500 v. Chr. beschäftigte man sich in Ägypten mit Fußleiden wie Hühneraugen und dem Umgang damit. Und auch für die Heilkundigen im alten Griechenland waren Fußprobleme ein Thema. So befasste sich etwa der griechische Arzt, Lehrer und Begründer der medizinischen Berufsethik Hippokrates (460-377 v. Chr.) mit dem „Fußübel“ Hornhaut.
Als direkter Vorgänger der Podologie und der medizinischen Fußpflege gilt das Berufsbild des Baders, das sich im Mittelalter ab dem 12. Jahrhundert herausgebildet hat. In den von ihnen betriebenen Badestuben rasierten und frisierten die Bader, Bartscherer oder Barbiere ihre Kundschaft jedoch nicht nur; als „Heilkundige des Volkes“ gehörte auch das Schröpfen, die Therapie von Zahnschmerzen sowie die Behandlung diverser Fußleiden wie Verhornungen, Warzen oder Hühneraugen zu ihren Aufgaben.
Erste Fachbücher zum Thema verfassten Autoren im 18. Jahrhundert. Zu dieser Zeit erlebte die Fußpflege vor allem in Frankreich und England eine Hochzeit. Wer bei Hofe von Rang und Namen war, bestellte regelmäßig einen „chiropodist“ oder „horn cutter“ ein.
Vor 1900 finden sich zu fußpflegerischen Tätigkeiten für Deutschland nur sehr wenige historische Belege. Belegt ist aber: Mit dem Handwerkerschutzgesetz von 1887 wird der Beruf des Fußpflegers als Handwerk gemäß der Reichshandwerkerordnung den Friseuren zugeordnet. Eine besondere Berufs- oder Ausbildungsordnung gab es nicht. Zu dieser Zeit etablieren sich die ersten professionellen Fußpflegepraxen. Wirklich Fahrt nimmt die Geschichte der Podologie in Deutschland im 20. Jahrhundert auf.
Ein langer Weg
Der Ursprung der heutigen Podologie liegt in der mittelalterlichen Baderstube. Foto: Morphart/Adobe StockBeigetragen haben dazu unter anderem Berufspioniere wie Hellmut Ruck senior, der bereits 1927 den Verband deutscher Fußspezialisten und kurz darauf auch die „Spezialschule für Fußpflege“ in Pforzheim gründete, und Josef Greppmayr, der sich neben seinem lebenslangen Engagement für die Fortentwicklung des Berufsbildes auch durch die Entwicklung und die Etablierung innovativer Behandlungsmethoden in Deutschland einen Namen gemacht hat.
Ein wichtiger Meilenstein ist zudem der Zusammenschluss der verschiedenen Verbände und Arbeitsgemeinschaften in den Jahren 1954 zum „Zentralverband der medizinischen Fußpfleger“ (ZFD) – heute podo deutschland. Als zentrales Ziel verfolgte der Berufsverband ab diesem Zeitpunkt trotz aller Hürden konsequent die Anerkennung des Berufes als eigenständigen medizinischen Gesundheitsberuf.
Neben den enormen Bemühungen des Berufsverbandes seien es vor allem die Innovationen im Bereich der Behandlung von Fußerkrankungen gewesen, die zur Entstehung der Podologie als eigenständiges und geschütztes Berufsbild in Deutschland beigetragen habe, berichtet Günther Greppmayr, der Sohn von Josef Greppmayr, im Gespräch mit DER FUSS.
Ausschlaggebend seien dabei vor allem zwei Entwicklungen gewesen. „Parallel zu den USA entwickelte mein Vater in Deutschland die Nagelprothetik und erhielt auch ein deutsches Bundespatent“, erinnert sich Greppmayr, der selbst auf 61 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Seine Ausbildung fand von Oktober 1956 bis 1959 im väterlichen Betrieb statt. Sie endete mit der Verbandsprüfung durch den ZFD (Landesverband Bayern) und der Bezeichnung „ärztlich geprüfter med. Fußpfleger“.
Die Besonderheit: Josef Greppmayr hatte bei der Entwicklung keine kosmetische Anwendung, sondern ein Therapeutikum im Sinn – ein temporärer Ersatz für fehlende Nagelplatten mit korrigierendem Effekt auf das entstehende Nagelbett. Einfluss nahm auch die Erfindung der Orthonyxiespange durch den Fußpfleger und Dentaltechniker Ross Fraser in England. „Im Juni 1962 erhielt mein Vater, der durch seine Veröffentlichung in Fachmagazinen auch in Großbritannien Bekanntheit erlangte, eine schriftliche Anfrage von Herrn Fraser. Er wollte ihm seine Drahtspangen vorstellen“, erzählt Günther Greppmayr.
Seine Reiseroute führte Ross Fraser zuerst nach Pforzheim zu Hellmut Ruck, der sich von der Spangenkorrektur zwar beeindruckt zeigte, aber glaubte, dass sie für die damaligen Fußpfleger ohne Ausbildung nicht vermittelbar sei, berichtet Greppmayr. Frasers Sulci-Technik habe er dagegen sofort als Deutschland-Agent in sein Programm aufgenommen. Im Jahr 1964 habe sein Vater dann den ersten Orthonyxie-Kurs im Hause Ruck geleitet.
„1963 kam es dann zu einem Treffen zwischen Ross Fraser und meinem Vater“, führt Greppmayr weiter aus. „Ein glücklicher Zufall – denn zu der Zeit planten wir im Auftrag des Verbands den 3. Deutschen Fußpfleger-Kongress, der im April 1964 im Messezentrum München stattfinden sollte und internationales Publikum fand.“
Auf der Veranstaltung hat jedoch nicht nur Ross Fraser seine Drahtspangen vorgestellt. Nach nur einigen Monaten Einarbeitungszeit führt auch der junge Günther Greppmayr dem Fachpublikum auf dem Fußpfleger-Kongress als erster Deutscher überhaupt vor, wie sich Nägel mit Metallspangen korrigieren lassen – kommentiert von seinem Vater am Mikrofon und begleitet von einem Filmteam. Im selben Jahr erfolgt ein ZFD-Beschluss zu einer verbandseigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Bis zur Etablierung eines eigenen Berufes sollte aber noch einige Zeit vergehen.
„Ein weiterer Zweig der Medizin“
„Die Widerstände waren immens, bis anerkannt wurde, dass die Fußpflege ein eigenständiger Beruf sein muss“, erzählt Günther Greppmayr. „So vertrat die Ärzteschaft lange Zeit die Meinung, dass es keinen eigenständigen Fußpfleger geben müsse, dass könnten die Friseure, Bademeister und Masseure nebenher machen. Und auch die Orthopädieschuhmacher sprachen sich dagegen aus.“ Beide Entwicklungen – die Nagelprothetik und die Spangentechnik –, die aus München in die breite deutsche Berufsöffentlichkeit gelangt sind, hätten aber vor allem bei der Ärzteschaft langsam zu einem Umdenken geführt. So habe der bekannte Bad Homburger Orthopäde Prof. Wilhelm Thomson (1901-1974) die medizinische Fußpflege nach einem Treffen mit Josef Greppmayr etwa als „weiteren Zweig der Medizin“ bezeichnet, berichtet Günther Greppmayr.
1976 kommt ein Sachverständigengespräch im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJG) zu dem Ergebnis, dass der Beruf für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlich sei und die Tätigkeit weit über die Körperpflege hinausgehen würde. Als nicht ärztlicher Heilberuf sollte die Ausbildung zur medizinischen Fußpflegerin beziehungsweise zum medizinischen Fußpfleger zwei Jahre nicht unterschreiten. Kurz darauf bestätigt der Bundesgesundheitsrat, dass die Ausbildung eigenständig und nicht mit der Ausbildung anderer Berufe in Betracht zu ziehen sei. Es folgt eine Aufforderung an die Bundesländer, Vorschriften für Ausbildung und Prüfung zu erlassen. Die ersten Schulen entstehen.
Der Stein rollt: Ausbildung mit staatlicher Anerkennung
Die Vorreiterposition nimmt Niedersachsen ein und regelt 1983 durch einen Erlass des Kultusministeriums und des Sozialministeriums die Ausbildung der Fußpfleger*innen. In Braunschweig entsteht die Berufsfachschule für Fußpflege des ZFD. „Dank der ersten Landesregelung in Niedersachsen war es nun möglich, sich zum medizinischen Fußpfleger beziehungsweise zur Fußpflegerin mit staatlicher Anerkennung ausbilden zulassen“, sagt Mechthild Köhl, ehemalige 1. Vorsitzende des podo deutschland Landesverbandes Saar und langjährige Dozentin an der Fachschule für Podologie der SHG in Saarbrücken. „Das hat uns alle sehr angespornt.“ Mitte der 1980er habe es schon geheißen, dass die staatliche Anerkennung bald käme, erinnert sich Köhl. „Darum lag schon vieles ‚in den Schubladen’ des Verbandes vorbereitet und es konnte schnell gehandelt werden.“
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